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   OLG Karlsruhe, 24.08.2000 - 3 W 76/00   

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https://dejure.org/2000,13121
OLG Karlsruhe, 24.08.2000 - 3 W 76/00 (https://dejure.org/2000,13121)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.08.2000 - 3 W 76/00 (https://dejure.org/2000,13121)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. August 2000 - 3 W 76/00 (https://dejure.org/2000,13121)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutzschrift; Erstattungsfähigkeit; Einstweilige Verfügung; Verfahrenskosten ; Prozeßgebühr ; Anwaltsgebühren

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; BRAGO § 31; ; BRAGO § 32; ; BRAGO § 40

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltsgebühren für das Einreichen einer Schutzschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Karlsruhe 2000, 436
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 13.08.1992 - 11 W 2095/92
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.2000 - 3 W 76/00
    Für das Einreichen der Schutzschrift ist nicht eine volle Gebühr nach § 31 Abs. 1 Ziffer 1 BRAGO, sondern nur eine halbe Gebühr nach § 32 Abs. 1 BRAGO erstattungsfähig (OLG München JurBüro 1993, 154; KG a.a.O. m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 01.10.1982 - 6 W 95/82
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.2000 - 3 W 76/00
    Die Kosten einer Schutzschrift sind - wenn der Verfügungsantrag bereits eingegangen ist oder noch eingeht - verfahrensbezogen und somit grundsätzlich erstattungsfähig (ganz h.M. vgl. KG-Report 1999, 353 m.w.N.; OLG Karlsruhe Beschluß vom 01.10.1982 - 6 W 95/82 -).
  • BGH, 13.02.2003 - I ZB 23/02

    Kosten der Schutzschrift I

    a) Die Kosten einer Schutzschrift, die vorsorglich zur Verteidigung gegen einen erwarteten Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung eingereicht worden ist, sind grundsätzlich erstattungsfähig, wenn - wie hier - ein entsprechender Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung bei diesem Gericht eingeht, auch wenn der Antrag abgelehnt oder zurückgenommen wird, ohne daß eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat (vgl. dazu u.a. OLG München WRP 1992, 811; OLG Düsseldorf WRP 1995, 499, 500; KG WRP 1999, 547; OLG Bamberg OLG-Rep 2000, 228; OLG Karlsruhe OLG-Rep 2000, 436; OLG Frankfurt a.M. NJWE-WettbR 2000, 149; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Aufl., Kap. 55 Rdn. 56; Pastor/Ahrens/Spätgens, Der Wettbewerbsprozeß, 4. Aufl., Kap. 13 Rdn. 29, jeweils m.w.N.).
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